Allgemeine Geschäftsbedingungen Multi-Web-Light
JAFANETWORK Ltd. & Co. KG
Berlin
(im folgenden
Anbietergenannt)
§ 1 Vertragspartner
Multi-Web-Light und der Support durch den Anbieter sind in besonderem Maße auf die Anforderungen einer gewerblichen Nutzung ausgerichtet und richten sich an Personen, die Multi-Web-Light im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit (im Sinne des BGB) nutzen. Mit Personen, die Verbraucher im Sinne des BGB sind, vereinbart der Anbieter Sonderbedingungen.
§ 2 Hinweis- und Kenntnisnahmebestätigung
Dem Kunden ist die Verwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei-tens des Anbieters bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
§ 3 Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
§ 4 Vertragsschluss
Durch Zusendung des Bestellformulars gibt der Kunden ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Multi-Web-Light beim Kunden durch einen Vertriebsmitarbeiter des Anbieters eingerichtet und zur Nutzung freigeschaltet wurde oder der Anbieter dem Kunden die zur Einrichtung und Freischaltung von Multi-Web-Light erforderlichen Zugangsdaten übermittelt.
§ 5 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für das Computerprogramm Multi-Web-Light durch den Kunden über einen Internetzugang zur Verwaltung der vertraglich festgelegten Internetpräsenzen einschließlich der Vermietung von Speicherplatz und dem Einrichten von E-Mail-Accounts im einzelvertraglich vereinbarten Umfang.
- Der Anbieter überlässt dem Kunden den vereinbarten Speicherplatz auf einem vom Anbieter entsprechend den vereinbarten technischen Voraussetzungen zu wählenden, in Deutschland belegenen Speichermedium.
- Der Kunde darf Multi-Web-Light für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern. Multi-Web-Light und die zur üblichen, vertragsgemäßen Nutzung erforderliche Rechnerleistung wird vom Provider oder einem von ihm beauftragten Rechenzentrum bereitgehalten.
- Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers.
- Der Kunde ist für das Aufspielen eigener Daten selbst verantwortlich.
§ 6 Verfügbarkeit des Zugangs
- Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter kein eigenes Telekommunikationsnetz betreibt und nicht den Internetzugang zur Verfügung stellt. Der Anbieter schuldet daher nur das Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten durch Anbindung an das Internet für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für den Erfolg des Zugangs ist er nicht verantwortlich, wenn er die fehlende Zugänglichkeit nicht zu vertreten hat.
- Die Jahresverfügbarkeit des Zugangs liegt bei 96 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten aufgrund von Reparatur- und Wartungsarbeiten und Softwareaktualisierungen sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Netzausfälle anderer Netzbetreiber oder andere, vom Anbieter nicht zu vertretende Verursachungen Dritter. Der Kunde kann den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen, wenn der Anbieter trotz Mahnung die genannte Verfügbarkeit nicht erreicht.
- Die Pflicht des Anbieters zur Gebrauchsüberlassung von Multi-Web-Light gegenüber dem Kunden werden von den Absätzen 1 und 2 nicht berührt.
- Ist absehbar, dass wegen Reparatur- und Wartungsarbeiten und Softwareaktualisierungen oder aus anderen wichtigen Gründen Störungen auftreten werden, so wird der Anbieter dies dem Kunden rechtzeitig zuvor mitteilen.
§ 7 Vergütung
- Das Entgelt wird zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Monatsabschnitten bemessen und ist am 1. Werktag eines jeden Monats im voraus fällig.
- Die einmalige Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsschluss fällig.
- Bei Überschreitung des vertraglich eingeräumten Datentransfervolumens ist der Anbieter berechtigt ein weiteres Entgelt in Höhe von 3,00EURO je 1GB zu verlangen.
- Nach Ablauf von einem Jahr kann der Anbieter das Entgelt der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Sie wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Beträgt die Erhöhung des Entgelts mehr als 10%, kann der Kunde das Vertragsverhältnis kündigen.
§ 8 Zahlungsweise
Bei Zahlung per Lastschrift ist der Kunde verpflichtet, für ausreichende Deckung des Bankkontos zu sorgen. Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund von falsch übermittelten Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet. Zahlungen per Lastschrift können nur von einem Girokonto einer in der BRD gelegenen Bank erfolgen.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigungen
- Das Vertragsverhältnis beginnt zum vereinbarten Termin zu laufen. An diesem Tag erfolgt die betriebsfähige Bereitstellung der vereinbarten Leistungen. Die für die Softwarenutzung erforderlichen Zugangsdaten werden dem Kunden spätestens 24 Stunden vorher übermittelt.
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Vertragspartei kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat, erstmals nach Ablauf von 2 Monaten, kündigen.
- Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Vertragspartner die in diesem Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird. Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht. Für den Kunden kann ein wichtiger Grund in einer erheblichen Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit der Software liegen; hiervon ist regelmäßig bei einem Unterschreiten um mehr als 10% auszugehen.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Einen Monat nach Vertragsende löscht der Anbieter den Systembereich des Kunden, soweit er dort abgelegte Daten zur Vertragsabwicklung nicht mehr benötigt. Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig für ein Überspielen seiner Daten Sorge zu tragen.
- Hat der Anbieter im Auftrag des Kunden bei der DENIC eG oder anderen Registrierungsstellen Domainnamen angemeldet, so wird der Anbieter nach Beendigung des Vertrages der Registrierungsstelle mitteilen, dass er die Domain nicht mehr verwaltet und alle Maßnahmen treffen, damit die Domain in die Verwaltung eines vom Kunden benannten Providers oder an die Registrierungsstelle übergehen kann. Mit der Löschung oder Übertragung verbundene Kosten sind vom Kunden zu erstatten. Der Kunde gibt rechtzeitig die für die Löschung oder Übertragung erforderlichen Erklärungen ab.
§ 10 Pflichten des Kunden, Schadensersatz
- Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen durch und setzt auf seinen eigenen Computern Virenschutzprogramme in jeweils aktueller Version ein.
- Der Kunde ist zur pünktlichen Zahlung der Entgelts verpflichtet. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 200,00EURO und einer Verzögerung von über zwei Wochen ist der Anbieter zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unmittelbar nach der Begleichung der Rückstände.
- Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Daten allein verantwortlich. Er verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, dass er keine Inhalte speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er neben der Unterlassung weiteren Verstoßes zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die der Kunde durch den Verstoß schuldhaft verursacht hat, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen.
- Der Kunde verpflichtet sich, nur kompatible und nicht fehlerbehaftete Software zu betreiben und die bewusste Verbreitung von Viren und die Belastung des Internets durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten (Junk-Mails, Spammen) zu unterlassen.
- Der Anbieter ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte und Software, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers gefährdet zu sperren. Inhalte, bei denen ein hinreichender Verdacht des Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen besteht, können vorübergehend gesperrt werden.
- Der Kunde wird die ihm zur Verfügung gestellten Informationen wie Zugangsdaten, Passwörter etc. geheim halten und vor dem unberechtigtem Zugriff Dritter schützen, damit ein Missbrauch des Zugangs durch Dritte ausgeschlossen werden kann. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich informieren, wenn er meint, dass unbefugten Dritten Passwörter oder Zugangsdaten bekannt sind.
- Der Anbieter ist bei Verstößen des Kunden gegen vorgenannte Verpflichtungen zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung berechtigt, wenn diese trotz Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte nicht unverzüglich abgestellt werden.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen oder Zugangsdaten zu überlassen. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Verpflichtung, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Monatsentgelts fällig. Darüber hinaus ist der Provider berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.
- Die Verfolgung weitergehender Ansprüche bleibt in allen Fällen vorbehalten.
§ 11 Mängelansprüche und Kündigungsrecht des Kunden
- Mängel der Software Multi-Web-Light einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden vom Anbieter nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Gleiches gilt für sonstige vom Anbieter zu beseitigende Störungen der Möglichkeit zur Nutzung der Software.
- Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen hat der Kunde die vom Anbieter erteilten Hinweise zu befolgen. Insbesondere hat er Störungsmeldungen und Fragen, soweit ihm möglich, zu präzisieren.
- Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht.
- Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
§ 12 Haftungsbegrenzung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf das Fünffache des monatlichen Entgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler nach § 538 Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
- Der Anbieter sichert die gespeicherten Daten regelmäßig. Dennoch ist auch der Kunde für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für einen vom Anbieter verursachten Datenverlust haftet der Anbieter deshalb ausschließlich für die Kosten des typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten entstanden wäre.
§ 13 Rechteeinräumung
- Alle Rechte an Software und Datenbankkomponenten, die der Anbieter dem Kunden zur Nutzung überlässt, stehen im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien ausschließlich dem Anbieter zu. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche und auf die Dauer des Vertrages befristete Recht, die Software und die Datenbankkomponenten im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere Vervielfältigungsrechte, stehen dem Kunden nicht zu; hiervon werden die gesetzlichen Rechte des Kunden nach dem Urheberrechtsgesetz nicht berührt.
- Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristete, nicht übertragbare, auf den Standort des Speichermediums beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die Inhalte, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist, zu vervielfältigen und über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
§ 14 Datensicherung, Geheimhaltung und Datenschutz
- Der Anbieter wird alle Informationen und Daten vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertrages vom Kunden zugänglich gemacht werden und verpflichtet sich, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen. Die Geheinhaltungspflicht gilt nach Vertragende noch drei weitere Jahre.
- Der dem Kunden zugewiesene Systembereich ist gegen den Zugriff Dritter geschützt. Der Anbieter gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Kunden eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere das Teledienstedatenschutzgesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz.
- Der Anbieter unterrichtet hiermit den Kunden, dass personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist. Soweit erforderlich, werden Daten auch an dritte Unternehmen, die vom Anbieter zulässigerweise mit der Durchführung dieses Vertrages oder von Teilen davon betraut sind, übermittelt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Anbieter gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Kunden und des Zwecks dieses Vertrags notwendig ist.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen des Anbieters erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Anbieter hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
- Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
- Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
- Gegen Forderungen des Anbieters darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
- Sollten einzelne Bestimmung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke.
Im Falle von Streitigkeiten ist der Originaltext in deutscher Sprache die einzige rechtlich bindende Version der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: März 2008